Schuldemokratie

Schuldemokratie bedeutet, dass in der Schulgemeinschaft Entscheidungen, die das Zusammenleben in der Schule betreffen, gemeinsam und demokratisch getroffen werden. Als Schulgemeinschaft beziehungsweise Schulpartnerschaft wird in Österreich das Zusammenwirken von LehrerInnen, Erziehungsberechtigten und SchülerInnen bezeichnet. Die Regeln, in welcher Form die SchülerInnen, LehrerInnen und Erziehungsberechtigten in der Schulgemeinschaft Entscheidungen treffen und über Angelegenheiten der Schulgemeinschaft beraten, sind im Schulunterrichtsgesetz (SchUG) sowie im Schulorganisationsgesetz (SchOG) gesetzlich geregelt.

Die Interessen der SchülerInnen, LehrerInnen und Erziehungsberechtigten werden in drei verschiedenen Organisationsformen (Gremien) der Schulgemeinschaft besprochen. Je nach Schultyp gibt es verschiedene Gremien: In der Vorschule, Volksschule, Sonderschule und Hauptschule gibt es das Klassenforum und das Schulforum, in den anderen Schultypen wie zum Beispiel der Polytechnischen Schule, der allgemeinbildenden höheren Schule (AHS) oder dem Bundesoberstufenrealgymnasium (BORG) gibt es den Schulgemeinschaftsausschuss (SGA).

Die Interessen der SchülerInnen werden im Klassenforum von den Erziehungsberechtigten vertreten, hier sind SchülerInnen nicht direkt vertreten. Im Schulforum ist nur in der Hauptschule und Sonderschule ein/e VertreterIn der KlassensprecherInnen beratend im Schulforum. Im SGA diskutieren und entscheiden je drei InteressensvertreterInnen vonseiten der SchülerInnnen (ab der 9. Schulstufe), LehrerInnen und Erziehungsberechtigten gleichberechtigt.

Im Gesetz ist vorgesehen, dass SchülerInnen ab der 5. Schulstufe eigene InteressensvertreterInnen wählen dürfen, also in allen Schultypen außer der Vor- und Volksschule: Pro Klasse werden ein/e KlassensprecherIn und eine/en KlassensprecherInnenstellvertreterIn innerhalb der ersten 5 Wochen eines Schuljahres gewählt. In der Hauptschule, AHS-Unterstufe und Sonderschule wählen alle KlassensprecherInnen eine/n VetreterIn der KlassensprecherInnen und dessen/deren StellvertreterIn, der/die beratendes Mitglied im Schulforum ist. In allen anderen Schulen, wo es einen Schulgemeinschaftsausschuss (SGA) gibt, wie beispielsweise in Polytechnischen Schulen und Berufsschulen sowie in der Oberstufe der allgemeinbildenden höheren Schule (AHS) wählen alle SchülerInnen einen Schulsprecher/eine SchulsprecherIn und zwei SchulsprecherstellvertreterInnen. Diese drei gewählten SchülerInnen vertreten die Interessen der SchülerInnen im Schulgemeinschaftsausschuss (SGA).

Im Schülervertretungengesetz (SchVG) ist festgelegt, dass es für einige Schultypen in jedem Bundesland eine LandesschülerInnenvertretung und für ganz Österreich eine BundesschülerInnenvertretung gibt.

Schulen können ebenfalls SchülerInnenparlamente, Klassenräte?, Schulräte? oder andere Formen der Schuldemokratie durchführen, damit alle an der Gestaltung des Schullebens mitbestimmen und mitgestalten können. Diese Projekte sind allerdings nicht im Gesetz vorgeschrieben, sondern werden nur durchgeführt, wenn dies in der Schule beschlossen wurde, also im Rahmen der Schulautonomie.


Siehe auch



Quelle

Mayrhofer, Petra, Schulgemeinschaft und Schuldemokratie in Österreich in: Forum Politische Bildung (Hg.), Jugend – Demokratie – Politik. Informationen zur Politischen Bildung Bd, 28, Innsbruck–Bozen–Wien, 2008, 46–51.


Links

Bundesschülervertretung: www.bsv.at
Verein „Coole Schule“: http://www.cooleschule.at


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Ein Klassensprecher muss sich mit allen MitschülerInnen sehr gut verstehen. Er soll streite schlichten können. Er soll sich gut mit den LehrerInnen gut verstehen. Der Klassensprecher soll gut Gespräche führen können.

Raphael 13 jahre


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