Generationenvertrag

Unter dem Generationenvertrag versteht man die Absicherung der aktuellen Pensionen durch die Beiträge der aktuell Erwerbstätigen im Umlageverfahren. Der Generationenvertrag gilt im gegenseitigen Einverständnis, ohne dass er ausgesprochen oder schriftlich festgelegt wurde – er ist also ein fiktiver Vertrag.

Die monatlich von ArbeitnehmerInnen? und ArbeitgeberInnen? geleisteten Einzahlungen zur Pensionsversicherung werden zur Finanzierung der laufenden Pensionszahlungen benutzt. Die Erwerbstätigen zahlen also die Pensionen der heutigen PensionistInnen, so wie diese die Pensionen ihrer Elterngeneration bezahlt haben. Im Gegenzug sollten sich alle Erwerbstätigen darauf verlassen können, dass ihre Alterssicherung durch nachfolgende Generationen gewährleistet ist.

Finanzierbarkeit

„Da wir in einer Zeit leben, in der immer mehr Menschen immer älter werden (die durchschnittliche Lebenserwartung in Österreich liegt bei etwa 80 Jahren), ist ein immer kleiner werdender Prozentsatz der Gesamtbevölkerung berufstätig. Von ihnen wird also weniger Geld erwirtschaftet, und jene, die nicht berufstätig sind, müssen anders unterstützt werden. Eine Methode, mit dieser Tatsache umzugehen, ist z.B. die Erhöhung des Pensionsantrittsalters.“ (http://www.politik-lexikon.at/print/generationenvertrag/)

Eine dramatische Veränderung im Verhältnis von BeitragszahlerInnen und -empfängerInnen erwarten BevölkerungswissenschaftlerInnen etwa ab 2015. Dann werden geburtenstarke Jahrgänge das Pensionsalter erreichen und aus dem Erwerbsleben ausscheiden. Die Spitze wird allerdings erst 2030 erwartet.

Das Verhältnis von BeitragszahlerInnen und -empfängerInnen – und somit die Finanzierung eines Pensionssystems – hängt jedoch nicht nur mit der Bevölkerungsstruktur, sondern auch mit der Erwerbsbeteiligung zusammen. Je mehr Menschen Arbeit finden und je höher ihre Löhne sind, desto leichter ist es, die Pensionen weiterhin zu finanzieren.

Quellen

http://www.sozialversicherung.at/mediaDB/MMDB63726_22114.PDF, Zugriff: 11.12.2013
http://www.sozialversicherung.at/mediaDB/MMDB64036_28823.PDF, Zugriff: 11.12.2013
Generationenvertrag auf Wikipedia, Zugriff: 11.12.2013
Die Themen des 14. ÖGB-Bundeskongresses, Zugriff: 11.12.2013
Österreichische Sozialversicherung über die Pensionsversicherung, Zugriff: 11.12.2013
BMASK über die Finanzierung der Pensionsversicherung, Zugriff: 11.12.2013

Die angeführten Informationen geben Hinweise auf die österreichische Rechtslage. Wenn du ein konkretes arbeitsrechtliches oder sozialrechtliches Problem hast und die Arbeiterkammern oder Gewerkschaft als deine Rechtsvertretung oder Rechtsberatung benötigst, ist eine genaue Abklärung deiner Rechtsposition nötig. Unternimm’ jedenfalls keine Schritte, ohne die AK oder die Gewerkschaft kontaktiert zu haben.

Zu dieser Seite haben beigesteuert: CM , Team PoliPedia und Georg Heller .
Seite zuletzt geändert: am Mittwoch, 11. Dezember 2013 10:29:10 von CM.


Was ich da gelesen habe könnte funtionieren ich verlasse mich auf das.


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