Arbeiterkammern

Aufgaben

Die Arbeiterkammern vertreten in Kooperation mit dem Österreichischen Gewerkschaftsbund (ÖGB) die Interessen von rund 3 Millionen ArbeitnehmerInnen und KonsumentInnen in Österreich.
Die Aufgaben der AK sind in § 1 des Arbeiterkammergesetzes (AKG) umschrieben: „Die Kammern für Arbeiter und Angestellte und die Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte sind berufen, die sozialen, wirtschaftlichen, beruflichen und kulturellen Interessen der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen zu vertreten und zu fördern.“

Zu ihren Tätigkeiten zählen insbesondere:
  • die Vertretung der Interessen der ArbeitnehmerInnen gegenüber Staat und Wirtschaft
  • die Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften
  • ein breites Serviceangebot für Mitglieder, insbesondere Rechtsberatung und -schutz
  • Expertise im Interesse der ArbeitnehmerInnen
  • die wissenschaftliche Aufbereitung relevanter Themen für ArbeitnehmerInnen
  • die Ausbildung von und spezieller Service für BetriebsrätInnen und FunktionärInnen der AK und ÖGB

In Anlehnung an die föderalistische Struktur Österreichs besteht in jedem der neun Bundesländer eine eigene Arbeiterkammer auf gesetzlicher Grundlage. Die Wiener Arbeiterkammer führt zudem die Geschäfte der Bundesarbeiterkammer, der Dachorganisation der neun regionalen Arbeiterkammern.

Mitgliedschaft

Beschäftigte, freie DienstnehmerInnen, Lehrlinge, Arbeitslose sowie Personen in Karenz? sind nach dem Gesetz MitgliederInnen der Arbeiterkammern, insgesamt rund 3 Millionen Menschen in Österreich. Diese sogenannte Pflichtmitgliedschaft bedeutet, dass die Arbeit der Arbeiterkammern – Gesetzesbegutachtungen, sowie alle Service- und sonstigen Leistungen – allen Mitgliedern automatisch zugute kommt. Dies gilt auch für jene 600.000 Personen, die von der Beitragsleistung ausgenommen sind. Darüber hinaus vertreten die Arbeiterkammern auch die Interessen der PensionistInnen. Von der Mitgliedschaft ausgenommen sind BeamtInnen, Beschäftigte in der Landwirtschaft sowie leitende ManagerInnen.


Wahlen

In jedem Bundesland wird eine Vollversammlung, ein Parlament der ArbeitnehmerInnen, durch gleiche, direkte und geheime Wahlen für einen Zeitraum von fünf Jahren gewählt. Alle Mitglieder der Arbeiterkammern sind wahlberechtigt. Die wichtigsten politischen Gruppierungen sind die Fraktion der sozialdemokratischen GewerkschafterInnen (FSG), der Österreichische ArbeitnehmerInnenbund (ÖAAB), die Freiheitlichen ArbeitnehmerInnen (FA) und die Alternativen und Grünen GewerkschafterInnen (AUGE).

An der Spitze jeder Länderkammer steht ein Präsident/eine Präsidentin. Er/Sie wird durch die Vollversammlung gewählt und vertritt die Arbeiterkammer in allen Angelegenheiten. Er/Sie wird dabei durch mehrere VizepräsidentInnen, den Vorstand, sowie von verschiedenen Fachausschüssen unterstützt.

Finanzierung

Die Finanzierung dieser Organisationsstruktur erfolgt über die sogenannte „Arbeiterkammerumlage“. Sie beträgt 0,5 % des Bruttogehalts jedes Mitglieds bis zu einer bestimmten Höchstgrenze. Im Schnitt zahlen die Mitglieder rund 6 Euro pro Monat.

Geschichte

Die Arbeiterkammern wurden 1920 nach dem Zusammenbruch der österreichisch-ungarischen Monarchie? auf gesetzlicher Grundlage errichtet. Sie sollten ein Gegengewicht zu den seit 1848 bestehenden Handelskammern (heute Wirtschaftskammern) bilden.

Von 1934 bis 1938, während der Zeit des Ständestaats, wurden die Arbeiterkammern zwangsweise in die faschistischen Einheitsgewerkschaften integriert. Die völlige Liquidierung erfolgte 1938 durch die Nationalsozialisten.

Nach der Befreiung Österreichs wurden die Arbeiterkammern am 20. Juli 1945 wiedergegründet. In der Sozialpartnerschaft nehmen die Arbeiterkammern gemeinsam mit dem Österreichischen Gewerkschaftsbund die Vertretung der ArbeitnehmerInneninteressen wahr.

Europa

Das Konzept der Arbeiterkammern ist in Europa fast einzigartig. Nur Luxemburg, das Saarland und Bremen haben vergleichbare Institutionen. Die Bundesarbeiterkammer unterhält seit 1991 ein Büro in Brüssel, um Informationen zwischen europäischer und nationaler Ebene auszutauschen, sowie die Interessen der ArbeitnehmerInnen und KonsumentInnen auch in der EU zu vertreten. Dies geschieht in Kooperation mit dem ÖGB und dem Europäischen Gewerkschaftsbund.


Quellen:

http://www.arbeiterkammer.at/index.html (6.12.2013)
http://www.akeuropa.eu/de/About-AKEU/ (6.12.2013)
http://www.arbeit-wirtschaft.at/servlet/ContentServer?pagename=X03/Page/Index&n=X03_1.a_2005_07_08.a&cid=1182957331443 (6.12.2013)
http://wien.arbeiterkammer.at/ueberuns/akundoegbgeschichte/index.html (6.12.2013)

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