Der Österreichische Gewerkschaftsbund und seine Gewerkschaften

Zur Bildung von Gewerkschaften? kam es, als die arbeitenden Menschen gemeinsam versuchten ihre sozialen Lebensverhältnisse zu verbessern. Die ArbeitnehmerInnen eines Betriebes sprachen und berieten miteinander und trugen ihr Ansuchen, nachdem sie sich vorher verabredet hatten, der Geschäftsleitung vor. Später weitete sich die Verabredung im eigenen Betrieb zu einer Verabredung mehrerer Betriebe aus. So schlossen sich die arbeitenden Menschen zusammen und bildeten Organisationen. Nun musste nicht mehr jeder/jede einzelne ArbeitnehmerIn seine/ihre Arbeitsbedingungen aushandeln, sondern die Arbeitsbedingungen, Löhne und Arbeitszeit wurden in steigendem Maße kollektiv, also von Gewerkschaften, vereinbart. Gewerkschaften sind also freiwillige Vereinigungen von ArbeitnehmerInnen, die die Interessen der ArbeitnehmerInnen vertreten und auf dem Prinzip der Solidarität basieren.

Hauptziel der gewerkschaftlichen Aktivitäten ist die Hebung des Lebensstandards aller ArbeitnehmerInnen durch jährliche Lohnerhöhungen, damit die Preiserhöhungen den ArbeitnehmerInnen abgegolten werden sowie die Regulierung der Arbeitszeiten durch Kollektivverträge und Gesetze. Je größer die Anzahl der Gewerkschaftsmitglieder ist, umso mehr Gewicht haben die Forderungen und Argumente der Gewerkschaft.

Einer der Aufgaben der Gewerkschaften ist es, regelmäßig die Kollektivverträge der verschiedenen Branchen zu verhandeln. In diesen werden Mindestlöhne, Sonderzahlungen (etwa 13. und 14. Monatsgehalt), Zulagen, Aufwandsentschädigungen, weiters Arbeitszeit- und Akkordfragen, Freizeitansprüche bei Dienstverhinderungen, Kündigungsfristen und Kündigungstermine und vieles andere geregelt.

Im Rahmen der österreichischen Sozialpartnerschaft setzt sich der ÖGB gemeinsam mit der gesetzlichen ArbeitnehmerInnenvertretung, also den Arbeiterkammern, dafür ein, daß etwa durch neue Gesetze keine Verschlechterungen im Sozialbereich oder in der Arbeitswelt entstehen können.

Seinen Mitgliedern steht der ÖGB mit Rat und Tat bei arbeitsrechtlichen Problemen zur Seite und bietet seinen Mitgliedern auch Rechtsschutz, was konkret rechtlichen Beistand und die Übernahme der Gerichtskosten bedeutet.

Der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) ist eine überparteiliche Interessensvertretung? unselbständiger Erwerbstätiger mit rund 1,2 Millionen Mitgliedern. Der ÖGB und seine Gewerkschaften (Einzelgewerkschaften) vertreten die wirtschaftlichen, politischen, sozialen und kulturellen Interessen aller ArbeitnehmerInnen gegenüber Arbeitgebern, Staat? und Parteien.

Aufgaben des ÖGB

Zu den wichtigsten Aufgaben des ÖGB als Dachverband zählen:
• Wahrnehmung der Interessen aller ArbeitnehmerInnen durch Initiativen für Generalkollektivverträge und rechtliche Regelungen sowie Stellungnahmen zur Sozialpolitik und arbeitnehmerrelevanten Gesetzesentwürfen;
• überbetriebliche Mitbestimmung? im Rahmen der Wirtschafts- und Sozialpartnerschaft;
• Durchsetzung sozialer Verbesserungen, Absicherung und Ausweitung der sozialen Sicherheit;
• Wiedererlangung der Vollbeschäftigung?, Sicherung der Reallöhne?, Bemühungen um Preisstabilität und Wirtschaftswachstum;
• Bemühungen zur Humanisierung der Arbeitswelt?.

Geschichte des ÖGB

Der Österreichische Gewerkschaftsbund wurde in seiner heutigen Form im Jahre 1945 gegründet. An seiner Gründung waren sozialistische, christliche und kommunistische GewerkschafterInnen beteiligt.
Davor gab es bis 1934 in Österreich nur Richtungsgewerkschaften, also Gewerkschaften, die an parteipolitische Richtungen gebunden waren. Richtungsgewerkschaften gibt es heute in Italien und Frankreich.

Die Grundlagen der österreichischen Gewerkschaftsorganisation seit 1945 sind:
• überparteilich, aber nicht unpolitisch
• demokratische Willensbildung und Kontrolle
• Freiwilligkeit der Mitgliedschaft
• branchenübergreifender Zusammenschluss nach Wirtschaftsbereichen


Der ÖGB fungiert als Dachverband für die Gewerkschaften. Diese sieben sind:

• Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier - GPA-djp
• Gewerkschaft öffentlicher Dienst - GÖD
• Gewerkschaft der Gemeindebediensteten/Kunst, Medien, Sport, freie Berufe - GdG-KMSfB
• Gewerkschaft Bau - Holz - GBH
• Gewerkschaft vida (fusioniert aus der Gewerkschaft der Eisenbahner, der Gewerkschaft Handel, Transport und Verkehr und der Gewerkschaft Hotel Gastgewerbe, persönliche Dienste)
• Gewerkschaft der Post- und Fernmeldebediensteten - GPF
• Produktionsgewerkschaft - PRO-GE (fusioniert aus der Gewerkschaft der Chemiearbeiter und der Gewerkschaft Metall-Textil-Nahrung).

Die Gewerkschaften sind also nach Branchen aufgeteilt und betreuen in der jeweiligen Branche ArbeitnehmerInnen und deren BetriebsrätInnen. Im Bereich der Gemeindebediensteten (GdG) und der Bundesbediensteten (GÖD) heißen die BetriebsrätInnen Personalvertretung. Jede Gewerkschaft hat daher unterschiedlich viele Kollektivverträge zu verhandeln, je nach dem wie groß und vielfältig die Branchen sind.

Finanzierung

Der ÖGB und seine Gewerkschaften (Fachgewerkschaften) finanzieren sich (ausschließlich) über Mitgliedsbeiträge. Der Mitgliedsbeitrag macht 1% des Bruttolohns pro Monat aus. Bei den meisten Gewerkschaften gibt es einen Maximalbeitrag.

Quellen:

ÖGB (6.12.2013)
Fachgewerkschaften (6.12.2013)
Skripten zur Gewerkschaftskunde (6.12.2013)
SchülerInnengewerkschaft (6.12.2013)




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